Der LVR ist im Grunde kerngesund

Der LVR ist im Grunde kerngesund

Rede des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion FREIE WÄHLER / PIRATEN, Henning Rehse, zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 in der Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland am 21. Dezember 2016. Rehse sagte:

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Wilhelm,

sehr geehrte Frau Landesdirektorin Lubek,

sehr geehrte Frau Kämmerin Hötte,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst einmal möchte ich den Mitarbeitern der Verwaltung, insbesondere dem Team um Frau Hötte, Dank sagen. Dank für eine hervorragende Unterstützung unserer Fraktion bei der Beratung des Doppelhaushalts 2017/2018.
Dank sagen möchten wir auch den Landesräten für die Unterstützung unserer Fraktion bei den Haushaltsplanberatungen.

Drehen wir zunächst die Zeit einmal drei Monate zurück und begeben uns zum 28. September 2016:
Damals brachte unsere Kämmerin, Renate Hötte, einen Haushaltsentwurf ein, der, das hatten die Informationsveranstaltungen für die Gebietskörperschaften bereits gezeigt, handwerklich wie immer ohne Fehl und Tadel war, die Risiken realistisch betrachtete und einpreiste und seriös und belastbar die finanziellen Rahmenbedingungen für unseren Verband fortschrieb.

Es war somit kein Wunder, dass – wenn auch scherzhaft gemeint – nach Beendi- gung der Einbringungsrede durch Renate Hötte der Zwischenruf „Abstimmen“ erfolgte.
Ja, man hätte ob dieser soliden Arbeit am 28. September abstimmen lassen kön-nen, ja wenn da nicht die Sache mit dem „reitenden Boten“ aus Köln gewesen wäre…

Der Haushaltsentwurf enthielt nämlich, was bis zum 28. September auch völlig richtig war, Rückstellungen für das anhängige Klageverfahren hinsichtlich der Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen in Millionenhöhe. Erst das Eintreffen des „reitenden Boten“ aus Köln und die Überbringung der freudigen Nachricht, dass die Stadt Köln das von ihr selbst angestrengte Klageverfahren beendet, nahm definitiv mit Ende der Landschaftsversammlung ein Damokles-schwert vom gesamten LVR.

Der Stadt Köln sei Dank gesagt, dass sie den Tascherechner bemüht und die ganze Angelegenheit nochmal durchgerechnet hat und dabei zum richtigen Er-gebnis gekommen ist!

Zwischenzeitlich mussten zuvor verschiedenste für alle Beteiligten höchst unan-genehme Szenarien durchgespielt werden – von der Anhäufung von von den Ge-bietskörperschaften eingesammelten Rückstellungen in dreistelliger Millionen- höhe bis hin zur „Auskehrung“ des Eigenkapitals des LVR und dessen faktischer Pleite.

Gottlob kam es zu alledem nicht dank des „reitenden Boten“.
Aber eine neue Gefahr drohte:
Beträge in zweistelliger Millionenhöhe, die als Rückstellungen für die Jahre 2017 und 2018 wie auch die mittelfristige Finanzplanung im Entwurf standen, wurden praktisch frei – eine süße Versuchung für alle die, die gerne Wohltaten und Ge- schenke auf Kosten Dritter verteilen.
Auch die Fraktion FREIE WÄHLER / PIRATEN verteilt grundsätzlich gerne Ge- schenke, dies aber im Zuge des Rücksichtnahmegebots in erster Linie und vor allem an unsere Mitgliedskörperschaften, die kommunale Familie.
Um allen Begehrlichkeiten entschieden entgegenzutreten, war es insofern folge- richtig, dass meine Fraktion bereits am 04. Oktober 2016 den Antrag stellte, die Rückstellungen im Doppelhaushalt 2017/2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung zu entplanen, was für 2017 eine Senkung der Umlage von geplanten 16,75% um 0,6%-Punkte auf 16,15%-Punkte ausmacht – in Euro ausgedrückt ein Betrag von 90 Mio. Euro. Auch in den Folgejahren ist die Entlastung der kommunalen Familie durch diese Entplanung in nennenswertem Umfang gegeben, reduziert sie in den späteren Jahren zumindest den aufgrund anderer Effekte möglicherweise anstehenden Anstieg der Umlage.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die große Koalition mit Datum vom 17.11.2016 – also 6 Wochen nach unserer Antragstellung – im Handlungsschwer-punkt I ihres Haushaltsbegleitbeschlusses (HHBB) zum Haushalt 2017/2018 in-haltsgleich mit dem Antrag der FREIEN WÄHLER / PIRATEN schreibt: „…senken wir die Umlage und setzen sie für das Jahr 2017 auf 16,15 % fest.“
Wir freuen uns, dass unser Weckruf „Hände weg von den nicht mehr benötigten Rückstellungen!“ Gehör fand und die kommunale Familie so signifikant entlastet werden kann.

Bei der Gelegenheit muss allerdings auch ein kritisches Wort in Richtung der kommunalen Familie erlaubt sein: man musste im Laufe der Diskussion wie auch aktuell immer noch den Eindruck haben, dass bei einigen Gebietskörperschaften das Vertrauen in den LVR nicht hinreichend ausgeprägt ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass, obwohl der Beschluss zur Entplanung der Mittel formal erst gleich gefasst wird, mit bisweilen etwas merkwürdigen Untertönen seitens einiger Gebietskörperschaften bereits das nächste Fass aufgemacht wird: die Auflösung der bereits für die vergangenen Jahre eingestellten Rückstellungen in Höhe von 220 Mio. Euro.

Liebe Gebietskörperschaften, Ihr könnt Euch sicher sein, Ihr werdet nicht über das Ohr gehauen! Wir werden alle zusammen ein rechtssicheres und faires Ver- fahren finden, dass Euch der Anteil der Rückstellungen, der über die Umlage „eingesammelt“ wurde, auch zurück gegeben wird. Wir sind uns der doppelten Interessenlage durchaus bewusst: auf der einen Seite des Wunsches der Kom- munen nach Auskehrung möglichst hoher Beträge, auf der anderen Seite der Verantwortung für solide Finanzen beim LVR.

An dieser Stelle möchte ich jedoch auch eine Frage an die Gebietskörperschaften adressieren: Könnte es nicht sinnvoll sein, die Energie anstatt für das Belauern und Aufdecken vermeintlicher Übervorteilung untereinander besser für eine ge- meinsame Position in Richtung Bund und Land hinsichtlich der grundsätzlichen Finanzausstattung der kommunalen Familie zu verwenden?!

Meine Damen und Herren, was wir hier in den nächsten Jahren insbesondere im sozialen Bereich vor der Brust haben, ist nicht von Pappe! Stichworte sind: Tarifabschlüsse, Fallzahlentwicklungen, Neufassung des AG-SGB XII NRW, Pflegestär- kungsgesetze II und III, Bundesteilhabegesetz.

Bei den meisten dieser Themen sollte der alte Satz „Wer die Musik bestellt, be- zahlt sie auch!“ gelten. (Stichwort Lokalrunde…)
Doch von einem Gleichklang der von Land und Bund uns übertragenen Ausgaben und dem damit verbundenen Finanzbedarf kann keine Rede sein.

Lassen Sie mich das und die Auswirkungen auf unseren Haushalt beispielhaft an einer Regelungen im neuen Bundesteilhabegesetz deutlich machen:
Die höheren Freibeträge bei Einkommen und Vermögen – wir sprechen in der ersten Stufe von einer Verzehnfachung, in der zweiten Stufe einer weiteren Ver- doppelung – werden den LVR in dreistelliger Millionenhöhe belasten. Die Vertre- ter der im Bundestag vertretenen Parteien werden an dieser Stelle von mir gebe- ten, bei ihren Abgeordneten doch einmal freundlich vorsichtig nachzufragen, ob sie der Pony juckt! Die MdBs mögen doch einmal darlegen, welche Hobbyarbeit sie zu einer solchen Klientelpolitik ohne jedwedes Augenmaß veranlasst hat. Meine Damen und Herren, auch im Sozialbereich gilt, das Leben ist kein Ponyhof! Wenn der Bund solche Wünsche erfüllen möchte, möge er dafür auch die erforderlichen Mittel 1:1 bereit stellen. Wir die kommunale Familie werden diese Lasten nicht stemmen können!

Womit wir bei den 5 Mrd. Euro des Bundes wären:
Es ist gut, dass der Bund den dringenden Handlungsbedarf erkannt hat, aber die 5 Mrd. Euro sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Während sie als Summe statisch festgeschrieben und ihre Verteilung geregelt ist, sind Zugangsvorausset- zung in die Systeme, Fallzahlen und Standards dynamisiert. Das heißt: über kurz oder lang wird der Entlastungseffekt aufgebraucht sein.
Es muss somit eine Forderung von uns allen – Landschaftsverbände, Kreise, Städte, Gemeinden – und dies im Gleichklang – sein, dass Bund und Land die Kosten für übertragene Leistungen übernehmen und dies in dynamisierten Zu- wendungsprozessen!
Ausdrücklich begrüßen wir die Durchforstung des Personalbereichs durch den Ersten Landesrat Herrn Limbach und die daraus resultierende Zusammenführung von Budget und Stellenplan, die sich zwischenzeitlich offenbar ein wenig ver- selbstständigt hatten.
Der HHBB der großen Koalition beschreibt abgeleitet aus dem Koalitionsvertrag und einmündend in die Haushaltsreden Eckpunkte, die im Großen und Ganzen keinen Anlass zu Kritik geben können. Die formulierten Themen sind teilweise sinnvoll, teilweise auch nur gut gemeint, insgesamt finanzpolitisch harmlos und stören nicht das finanzpolitisch Ganze. Sie verströmen über weite Strecken einen geradezu poetischen Charme.
Meine Damen und Herren, der LVR, und das sage ich mit Stolz und ohne jedwede Häme in Richtung Westfalen, steht in der heutigen Zeit und bei diesen finanziellen Rahmenbedingungen topp da. Wir senken die Umlage von geplanten 16,75% auf 16,15%, während die Westfalen sie um 0,9%-Punkte von 16,7% auf 17,6% erhöhen müssen. Damit liegt der Unterschied in der Landschaftsverbandsumlage zwischen beiden Verbänden bei rund 1,5%-Punkten.
Hier wird die Ernte langjähriger hervorragender Finanzpolitik sowohl von Verwaltung als auch Politik im LVR eingefahren. Beispielhaft seien die Konsolidierungs- programme, das Programm „ambulant vor stationär“ sowie diverse Modellprojekte genannt, bei den wir einfach den Mut gehabt haben, auch einmal etwas Neues zu probieren, um Qualität für Menschen und finanzielle Möglichkeiten in Einlang zu bringen.

Die Finanzsituation des LVR ist im Grunde „kerngesund“. Doch wer über genug Geld verfügt, steht auch in der Gefahr, großzügig neue, kostspielige Aufgaben zu übernehmen. Das aber darf zu keiner „Rheinflotte“ und zu keiner „römischen Dekadenz“ führen. Strikte Sparsamkeit und die strikte Einhaltung des kommunalen Rücksichtnahmegebots bleiben weiterhin das Gebot der Stunde.

Die Fraktion FREIE WÄHLER / PIRATEN stimmt folglich dem Doppelhaushalt 2017/2018, seinen Anlagen und dem Stellenplan mit Stolz und Freude zu! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!