2,5%-Sperrklausel von Verfassungsgerichtshof gekippt!
„Am 21. Dezember 2017 entschied der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt. Lediglich für den RVR und die Bezirksvertretungen sieht das Gericht für das Aufheben einer Sperrklausel keine Notwendigkeit, da gerade in den Bezirken durch die Anzahl der Mandate und der Gewichtung dieser Untergruppierung die Sperrklausel kaum Auswirkungen habe.
Diese Urteil rügt die in NRW treibenden Kräfte von SPD, CDU und GRÜNEN zu Recht. Haben sie doch versucht, den unangenehmen Fragen und der damit geschaffenen Transparenz der sogenannten Kleinen einen Riegel vorzuschieben. Zu der unter anderem in der Klageerwiderung angeführten Zersplitterung der Kreistage und Räte hat es nach Auffassung der Fraktion Freie Wähler im LVR eher die Großen getroffen.
Am Beispiel des Essener Rates meint Kai Hemsteeg, Ratsherr in Essen und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der Freien Wähler im LVR wie folgt: “ Seit der Kommunalwahl im Jahr 2014 hat es zahlreiche Umgruppierungen und parteiliche Neuorientierungen von Mitgliedern auf Kommunalparlamenten und in Landschaftsversammlungen gegeben. Es ist jedoch unzweifelhaft festzustellen, dass die Wechsler fast ausschließlich aus den vermeintlich größeren Parteien stammen, die von der neuen Sperrklausel gar nicht betroffen gewesen wären. In der Kommune Essen ist durch kleine Parteien keine Zerfaserung durch gewählte Kleingruppen oder Einzelvertreter feststellbar. Wenn sich der Rat irgendwo zersplittert hat, waren es die Großen, und da vor allem die SPD.“
Nach Auffassung der Fraktion Freie Wähler im LVR handeln die so genannten Kleinen oft deutlich sachorientierter und bieten den jeweiligen Gremien oftmals eine höhere Innovationskraft, als dies in den Großparteien der Fall ist. Die Fraktion ist daher froh über den Entscheid des OVG Münster, der dazu beiträgt, den Wählerwillen unverfälscht in die Gremien zu übertragen.