Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden Henning Rehse zum Doppelhaushalt 2017/2018

Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden Henning Rehse zum Doppelhaushalt 2017/2018

1 Milliarde – eine historische Zahl für den LVR

Mit dem Antrag der FREIEN WÄHLER vom 04.10.2016 auf Senkung der Landschaftsumlage für den Doppelhaushalt 2017/2018, der im Dezember 2016 dem Inhalt nach beschlossen wurde, begann eine einmalige, schon historisch zu nennende finanzpolitische Erfolgsgeschichte des LVR.

Mit der Entplanung der Integrationshilfen im Haushalt 2017/18 wurde die kommunale Familie um 175 Mio.€ entlastet.

Dann folgte die Auflösung der Rückstellungen für die Integrationshilfen und deren Sonderauskehrung, was weitere 275 Mio.€ Entlastung bedeutete.

Die FREIEN WÄHLER unterstützen heute den Vorschlag, die kreisfreien Städte und Landkreise durch eine mittels Nachtragshaushalt 2017 zu beschließende Umlagesenkung von 0,75%-Punkten um weitere 120 Millionen Euro zu entlasten.

Auch werden wir den Nachtragshaushalt 2018, der eine weitere Umlagesenkung von 1,5%-Punkten beinhaltet, was weitere 264 Mio.€ ausmacht, bei der Beschlussfassung im Mai 2018 unterstützen.

Nicht zu vergessen ist darüber hinaus die Zuführung von 168 Mio.€ in die Rücklagen des LVR durch Beschluss vom 30.06.2017

Der LVR wird somit in einem Zeitraum von nicht ganz 18 Monaten 1 Mrd.€ „positiv bewegen“.
Und auch das sei gesagt: Auf das Jahresergebnis 2017 schauen wir ebenso erwartungsvoll…

Die FREIEN WÄHLER begrüßen also diese außerordentlich positive Entwicklung des LVR ausdrücklich, setzt sich damit konsequent der Kurs zur Entlastung der Städte und Gemeinden fort, wobei die Balance zwischen Rücksichtnahmegebot und Funktionsfähigkeit des Verbandes gewahrt bleibt.

Möglich wurde dies durch eine positive Aufwandsentwicklung in den sozialen Leistungsbereichen im laufenden Haushaltsjahr aber auch durch eine professionelle Haushaltsführung der ganzen Verwaltung.

Stellvertretend möchte ich hierfür unserer Kämmerin, Renate Hötte, danken!

Die FREIEN WÄHLER appellieren nunmehr an die Landkreise, die neuerliche wie auch zukünftige Senkungen der Landschaftsverbandsumlage auch in ihren Kreisumlagen zu verarbeiten und – wo möglich – an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiter zu geben.

Ich fasse zusammen:

  1. Die Summe von einer Milliarde Verbesserung und Entlastung ist historisch!
  2. Der Zeitraum von weniger als 18 Monaten, dies zu erreichen, ist historisch!
  3. Eine Landschaftsverbandumlage von 14,7%-Punkten versus ursprünglich für 2018 geplanter 16,75%-Punkte ist historisch.
  4. Eine Entlastung im zweistelligen Millionenbereich für – bis auf eine Ausnahme – alle Gebietskörperschaften ist historisch – und
  5. „Ihr (liebe Kolleginnen und Kollegen) könnt sagen, Ihr seid dabei gewesen!“ (Zitat Ende)

Wir stimmen dem Nachtagshaushalt 2017 gerne zu und werden dies auch beim Nachtragshaushalt für 2018 tun!

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches Jahr 2018.

(Es gilt das gesprochene Wort.)

2,5%-Sperrklausel von Verfassungsgerichtshof gekippt!

2,5%-Sperrklausel von Verfassungsgerichtshof gekippt!

„Am 21. Dezember 2017 entschied der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt. Lediglich für den RVR und die Bezirksvertretungen sieht das Gericht für das Aufheben einer Sperrklausel keine Notwendigkeit, da gerade in den Bezirken durch die Anzahl der Mandate und der Gewichtung dieser Untergruppierung die Sperrklausel kaum Auswirkungen habe.

Diese Urteil rügt die in NRW treibenden Kräfte von SPD, CDU und GRÜNEN zu Recht. Haben sie doch versucht, den unangenehmen Fragen und der damit geschaffenen Transparenz der sogenannten Kleinen einen Riegel vorzuschieben. Zu der unter anderem in der Klageerwiderung angeführten Zersplitterung der Kreistage und Räte hat es nach Auffassung der Fraktion Freie Wähler im LVR eher die Großen getroffen.

Am Beispiel des Essener Rates meint Kai Hemsteeg, Ratsherr in Essen und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der Freien Wähler im LVR wie folgt: “ Seit der Kommunalwahl im Jahr 2014 hat es zahlreiche Umgruppierungen und parteiliche Neuorientierungen von Mitgliedern auf Kommunalparlamenten und in Landschaftsversammlungen gegeben. Es ist jedoch unzweifelhaft festzustellen, dass die Wechsler fast ausschließlich aus den vermeintlich größeren Parteien stammen, die von der neuen Sperrklausel gar nicht betroffen gewesen wären. In der Kommune Essen ist durch kleine Parteien keine Zerfaserung durch gewählte Kleingruppen oder Einzelvertreter feststellbar. Wenn sich der Rat irgendwo zersplittert hat, waren es die Großen, und da vor allem die SPD.“

Nach Auffassung der Fraktion Freie Wähler im LVR handeln die so genannten Kleinen oft deutlich sachorientierter und bieten den jeweiligen Gremien oftmals eine höhere Innovationskraft, als dies in den Großparteien der Fall ist. Die Fraktion ist daher froh über den Entscheid des OVG Münster, der dazu beiträgt, den Wählerwillen unverfälscht in die Gremien zu übertragen.

Antrag der Freien Wähler im LVR zur Teilnahme am Förderprojekt  Wifi4EU von GroKo abgelehnt

Antrag der Freien Wähler im LVR zur Teilnahme am Förderprojekt Wifi4EU von GroKo abgelehnt

Die Freien Wähler beantragten am 28. Juni 2017 im Landschaftsausschuss, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen: „Der Landschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchen LVR-Liegenschaften und Einrichtungen eine Bewerbung um das EU-Förderprojekt „WiFi4EU | Kostenloses WLAN für alle“ sinnvoll erscheint, und sich um diese Förderung zu bewerben, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat die Initiative genehmigt haben.

Kostenloser Internetzugang in öffentlichen Gebäuden, Gesundheitszentren und Museen sollen mit WiFi4EU Wirklichkeit werden. 2017 startet die neue Initiative der Europäischen Kommission mit einem Budget von 120 Millionen Euro bis 2019. Zunächst geht es um die Installation modernster WLAN-Technologie in den Zentren des öffentlichen Lebens. An der Initiative können sich im öffentlichen Auftrag tätige Einrichtungen beteiligen. WiFi4EU übernimmt die Kosten für Ausrüstung und Installation (Internet-Zugangspunkte), die Einrichtung zahlt die Netzanbindung (Internetabonnement) und die Instandhaltung der Anlagen. Die Bewerbungsverfahren zu WiFi4EU sind einfach und unbürokratisch.

Leider schien die Große Koalition aus SPD und CDU diese kostenneutrale Chance für den Land-schaftsverband nicht verstanden zu haben und lehnte diesen Antrag ohne Aussprache und Begründung ab, nachdem die Verwaltung mitgeteilt hatte, sie arbeite ohnehin an dem Thema. Auf die Frage, wie die Verwaltung mit dem negativen Votum der GroKo nunmehr in ihrem Handeln umgehen würde, erklärte die Verwaltung zur allgemeinen Erheiterung all derer, die nicht zur GroKo gehören, dass sie natürlich an dem sinnvollen Thema auch im Sinne des Antrags der Freien Wähler weiterarbeiten würde, um das Förderprojekt aktiv in Anspruch zu nehmen. „Die GroKo zeigt hier erneut ihre fehlende Souveränität und Ignoranz, mit guten Anträgen anderer Fraktionen sachgerecht umzugehen. Erneut gibt sie sich mit ihrem Abstimmungsverhalten der Lächerlichkeit preis!“ so Rehse, Vorsitzender der Fraktion.

Fraktion heißt künftig Freie Wähler im LVR

Fraktion heißt künftig Freie Wähler im LVR

Mit großer Betroffenheit musste sich die Fraktion Freie Wähler/Piraten im LVR von Rudi E. Lennartz (Piratenpartei) nach langer Krankheit verabschieden, der im Mai 2017 verstarb. Er wird den Fraktionsmitgliedern stets in bester Erinnerung bleiben.

Die Fraktion wird sich künftig „Freie Wähler im Landschaftsverband Rheinland“ nennen.

Notwendig wurde diese Namensänderung durch das Ableben Lennartz und den Austritt des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Kai Hemsteeg aus der Piratenpartei. Die Fraktion wird durch den Nachrücker Hans-Jürgen Fink von den Freien Wählern komplettiert. Satzungsgemäß wurde am 07.07.17 der Vorstand der Fraktion neu gewählt. Vorsitzender bleibt Henning Rehse aus Wermelskirchen, seine Stellvertreter sind weiterhin Kai Hemsteeg und Udo Bayer aus Essen. Mit einer gesunden Mischung aus Jugend und Erfahrung wollen die Freien Wähler auch in der zweiten Hälfte der Wahlperiode engagiert in das politische Geschehen im Landschaftsverband eingreifen und vor allem die Haushaltsdisziplin zum Wohle des Landschaftsverbandes und der Mitgliedskörperschaften im Auge halten. “ Wir werden auch in den kommenden 3 Jahren großen Wert darauf legen, dass der Landschaftsverband von unnötigen Ausgaben und Leuchttürmen verschont bleibt. Das A und O ist für uns neben dem Meistern der Inklusion die Stabilität der LVR-Finanzen, auch mit Hinblick auf einen möglichst niedrigen Umlagesatz für die Verbandskommunen.“ So Rehse, Vorsitzender der Fraktion.

Antrag gestellt "Teilnahme am EU-Förderprojekt WiFi4EU"

Antrag gestellt „Teilnahme am EU-Förderprojekt WiFi4EU“

Unser Antrag im Landschaftsausschuss am 28. Juni 2017

Tagesordnungspunkt:
Teilnahme am EU-Förderprojekt WiFi4EU der EU zur Installation von WLANTechnologie in Zentren des öffentlichen Lebens

Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchen LVR-Liegenschaften und Einrichtungen eine Bewerbung um das EU-Förderprojekt „WiFi4EU | Kostenloses WLAN für alle“ sinnvoll erscheint, und sich um diese Förderung zu bewerben, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat die Initiative genehmigt haben.

Begründung:
Kostenloser Internetzugang in öffentlichen Gebäuden, Gesundheitszentren und Museen sollen mit WiFi4EU Wirklichkeit werden. 2017 startet die neue Initiative der Europäischen Kommission mit einem Budget von 120 Millionen Euro bis 2019. Zunächst geht es um die Installation modernster WLAN-Technologie in den Zentren des öffentlichen Lebens.
An der Initiative können sich im öffentlichen Auftrag tätige Einrichtungen beteiligen. WiFi4EU übernimmt die Kosten für Ausrüstung und Installation (Internet-Zugangspunkte), die Einrichtung zahlt die Netzanbindung (Internetabonnement) und die Instandhaltung der Anlagen. Die Bewerbungsverfahren zu WiFi4EU sind einfach und unbürokratisch. Sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat die Initiative genehmigt haben (voraussichtlich 2017), ergeht eine erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen. Die Projekte werden nach dem Windhundverfahren ausgewählt. Es geht vorrangig darum, Orte auszustatten, an denen bisher kein vergleichbares privates oder öffentliches WLAN-Angebot vorhanden ist.
(Quelle:https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/wifi4eu-kostenloses-wlan-fur-alle)

Ein zukunftsweisender Antrag

Ein zukunftsweisender Antrag

Die Fraktion Freie Wähler/Piraten im Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat im März 2017 einen Antrag eingereicht, der im Kulturausschuss behandelt wurde. Der Antrag befasst sich mit den Museen, die der LVR betreibt und mit den Museen und Kultureinrichtungen, die der LVR fördert. Er wurde im Ausschuss mit Skepsis aufgenommen und sodann zurückgezogen, damit er eventuell auf anderem Wege (zumindest in Teilen) möglicherweise doch noch umgesetzt werden kann.

Der Antrag lautet wie folgt:

Museumslandschaft fit für die Zukunft machen

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, Perspektiven, Strategien und ein Handlungskonzept zu erarbeiten, wie die Museen des LVR, seine kulturellen Beteiligungen sowie Netzwerkpartner nachhaltig entwickelt werden können.

Begründung

Die Museumslandschaft im Rheinland befindet sich im Umbruch. Sowohl das Verhalten der Besucher als auch die Anforderungen an die Finanzierung sind einem ständigen Wandel unterworfen. Beispielhaft sei nur an die aus der Null-Zins-Politik resultierenden Probleme für Stiftungen hingewiesen.

Der LVR ist sich seiner Verantwortung für den Erhalt der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes im Rheinland bewusst. Unwiederbringliche Kulturschätze gilt es zu erhalten und nachfolgenden Generationen zugänglich zu machen.

Hierbei muss jedoch stets die Frage gestellt werden, in welcher Form und in welchem Kosten- Nutzen-Verhältnis dies erfolgt. Es ist klar, dass die Bewahrung und das Herausstellen der Kultur niemals kostendeckend erfolgen können. Nichtsdestotrotz dürfen Überprüfungen hinsichtlich Redundanzen, Hebung von Synergieeffekten wie auch Konzentrationen zur Steigerung der Besucherfrequenzen keine Tabus sein!

Dazu gehören:

  • Fragen zur Attraktivität und Akzeptanz des Standorts Engelskirchen,
  • Erörterungen, ob es in 15 km Entfernung zum UNESCO Welterbe Zollverein noch ein weiteres Industriemuseum in der Zinkfabrik Altenberg geben sollte,
  • Diskussionen über das mehrfache Bespielen des Themas „Energiegewinnung und Energiewende“ statt der Unterstützung einer bestehenden Institution wie dem Energeticon,
  • die zeitnahe Überarbeitung der in 2012 beschlossenen „Vision 2020“,
  • die kritische Auseinandersetzung mit der „Route der Psychiatrie“ an allen LVR Kliniken, wobei die Konzentration auf 1-2 Standorte ausreichend wäre,

• der verantwortungsvolle Umgang mit den Finanzen der LVR-Gebietskörperschaften beim Ausbau des Kulturzentrums Brauweiler.

Das Handlungskonzept der LVR Museen ist selbstverständlich im Kontext der gesamten Museumslandschaft des Rheinlands zu erarbeiten.

 

gez. Henning Rehse Fraktionsvorsitzender

Heinz Schmitz Fraktionsgeschäftsführer

 

Der LVR ist im Grunde kerngesund

Der LVR ist im Grunde kerngesund

Rede des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion FREIE WÄHLER / PIRATEN, Henning Rehse, zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 in der Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland am 21. Dezember 2016. Rehse sagte:

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Wilhelm,

sehr geehrte Frau Landesdirektorin Lubek,

sehr geehrte Frau Kämmerin Hötte,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst einmal möchte ich den Mitarbeitern der Verwaltung, insbesondere dem Team um Frau Hötte, Dank sagen. Dank für eine hervorragende Unterstützung unserer Fraktion bei der Beratung des Doppelhaushalts 2017/2018.
Dank sagen möchten wir auch den Landesräten für die Unterstützung unserer Fraktion bei den Haushaltsplanberatungen.

Drehen wir zunächst die Zeit einmal drei Monate zurück und begeben uns zum 28. September 2016:
Damals brachte unsere Kämmerin, Renate Hötte, einen Haushaltsentwurf ein, der, das hatten die Informationsveranstaltungen für die Gebietskörperschaften bereits gezeigt, handwerklich wie immer ohne Fehl und Tadel war, die Risiken realistisch betrachtete und einpreiste und seriös und belastbar die finanziellen Rahmenbedingungen für unseren Verband fortschrieb.

Es war somit kein Wunder, dass – wenn auch scherzhaft gemeint – nach Beendi- gung der Einbringungsrede durch Renate Hötte der Zwischenruf „Abstimmen“ erfolgte.
Ja, man hätte ob dieser soliden Arbeit am 28. September abstimmen lassen kön-nen, ja wenn da nicht die Sache mit dem „reitenden Boten“ aus Köln gewesen wäre…

Der Haushaltsentwurf enthielt nämlich, was bis zum 28. September auch völlig richtig war, Rückstellungen für das anhängige Klageverfahren hinsichtlich der Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen in Millionenhöhe. Erst das Eintreffen des „reitenden Boten“ aus Köln und die Überbringung der freudigen Nachricht, dass die Stadt Köln das von ihr selbst angestrengte Klageverfahren beendet, nahm definitiv mit Ende der Landschaftsversammlung ein Damokles-schwert vom gesamten LVR.

Der Stadt Köln sei Dank gesagt, dass sie den Tascherechner bemüht und die ganze Angelegenheit nochmal durchgerechnet hat und dabei zum richtigen Er-gebnis gekommen ist!

Zwischenzeitlich mussten zuvor verschiedenste für alle Beteiligten höchst unan-genehme Szenarien durchgespielt werden – von der Anhäufung von von den Ge-bietskörperschaften eingesammelten Rückstellungen in dreistelliger Millionen- höhe bis hin zur „Auskehrung“ des Eigenkapitals des LVR und dessen faktischer Pleite.

Gottlob kam es zu alledem nicht dank des „reitenden Boten“.
Aber eine neue Gefahr drohte:
Beträge in zweistelliger Millionenhöhe, die als Rückstellungen für die Jahre 2017 und 2018 wie auch die mittelfristige Finanzplanung im Entwurf standen, wurden praktisch frei – eine süße Versuchung für alle die, die gerne Wohltaten und Ge- schenke auf Kosten Dritter verteilen.
Auch die Fraktion FREIE WÄHLER / PIRATEN verteilt grundsätzlich gerne Ge- schenke, dies aber im Zuge des Rücksichtnahmegebots in erster Linie und vor allem an unsere Mitgliedskörperschaften, die kommunale Familie.
Um allen Begehrlichkeiten entschieden entgegenzutreten, war es insofern folge- richtig, dass meine Fraktion bereits am 04. Oktober 2016 den Antrag stellte, die Rückstellungen im Doppelhaushalt 2017/2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung zu entplanen, was für 2017 eine Senkung der Umlage von geplanten 16,75% um 0,6%-Punkte auf 16,15%-Punkte ausmacht – in Euro ausgedrückt ein Betrag von 90 Mio. Euro. Auch in den Folgejahren ist die Entlastung der kommunalen Familie durch diese Entplanung in nennenswertem Umfang gegeben, reduziert sie in den späteren Jahren zumindest den aufgrund anderer Effekte möglicherweise anstehenden Anstieg der Umlage.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die große Koalition mit Datum vom 17.11.2016 – also 6 Wochen nach unserer Antragstellung – im Handlungsschwer-punkt I ihres Haushaltsbegleitbeschlusses (HHBB) zum Haushalt 2017/2018 in-haltsgleich mit dem Antrag der FREIEN WÄHLER / PIRATEN schreibt: „…senken wir die Umlage und setzen sie für das Jahr 2017 auf 16,15 % fest.“
Wir freuen uns, dass unser Weckruf „Hände weg von den nicht mehr benötigten Rückstellungen!“ Gehör fand und die kommunale Familie so signifikant entlastet werden kann.

Bei der Gelegenheit muss allerdings auch ein kritisches Wort in Richtung der kommunalen Familie erlaubt sein: man musste im Laufe der Diskussion wie auch aktuell immer noch den Eindruck haben, dass bei einigen Gebietskörperschaften das Vertrauen in den LVR nicht hinreichend ausgeprägt ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass, obwohl der Beschluss zur Entplanung der Mittel formal erst gleich gefasst wird, mit bisweilen etwas merkwürdigen Untertönen seitens einiger Gebietskörperschaften bereits das nächste Fass aufgemacht wird: die Auflösung der bereits für die vergangenen Jahre eingestellten Rückstellungen in Höhe von 220 Mio. Euro.

Liebe Gebietskörperschaften, Ihr könnt Euch sicher sein, Ihr werdet nicht über das Ohr gehauen! Wir werden alle zusammen ein rechtssicheres und faires Ver- fahren finden, dass Euch der Anteil der Rückstellungen, der über die Umlage „eingesammelt“ wurde, auch zurück gegeben wird. Wir sind uns der doppelten Interessenlage durchaus bewusst: auf der einen Seite des Wunsches der Kom- munen nach Auskehrung möglichst hoher Beträge, auf der anderen Seite der Verantwortung für solide Finanzen beim LVR.

An dieser Stelle möchte ich jedoch auch eine Frage an die Gebietskörperschaften adressieren: Könnte es nicht sinnvoll sein, die Energie anstatt für das Belauern und Aufdecken vermeintlicher Übervorteilung untereinander besser für eine ge- meinsame Position in Richtung Bund und Land hinsichtlich der grundsätzlichen Finanzausstattung der kommunalen Familie zu verwenden?!

Meine Damen und Herren, was wir hier in den nächsten Jahren insbesondere im sozialen Bereich vor der Brust haben, ist nicht von Pappe! Stichworte sind: Tarifabschlüsse, Fallzahlentwicklungen, Neufassung des AG-SGB XII NRW, Pflegestär- kungsgesetze II und III, Bundesteilhabegesetz.

Bei den meisten dieser Themen sollte der alte Satz „Wer die Musik bestellt, be- zahlt sie auch!“ gelten. (Stichwort Lokalrunde…)
Doch von einem Gleichklang der von Land und Bund uns übertragenen Ausgaben und dem damit verbundenen Finanzbedarf kann keine Rede sein.

Lassen Sie mich das und die Auswirkungen auf unseren Haushalt beispielhaft an einer Regelungen im neuen Bundesteilhabegesetz deutlich machen:
Die höheren Freibeträge bei Einkommen und Vermögen – wir sprechen in der ersten Stufe von einer Verzehnfachung, in der zweiten Stufe einer weiteren Ver- doppelung – werden den LVR in dreistelliger Millionenhöhe belasten. Die Vertre- ter der im Bundestag vertretenen Parteien werden an dieser Stelle von mir gebe- ten, bei ihren Abgeordneten doch einmal freundlich vorsichtig nachzufragen, ob sie der Pony juckt! Die MdBs mögen doch einmal darlegen, welche Hobbyarbeit sie zu einer solchen Klientelpolitik ohne jedwedes Augenmaß veranlasst hat. Meine Damen und Herren, auch im Sozialbereich gilt, das Leben ist kein Ponyhof! Wenn der Bund solche Wünsche erfüllen möchte, möge er dafür auch die erforderlichen Mittel 1:1 bereit stellen. Wir die kommunale Familie werden diese Lasten nicht stemmen können!

Womit wir bei den 5 Mrd. Euro des Bundes wären:
Es ist gut, dass der Bund den dringenden Handlungsbedarf erkannt hat, aber die 5 Mrd. Euro sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Während sie als Summe statisch festgeschrieben und ihre Verteilung geregelt ist, sind Zugangsvorausset- zung in die Systeme, Fallzahlen und Standards dynamisiert. Das heißt: über kurz oder lang wird der Entlastungseffekt aufgebraucht sein.
Es muss somit eine Forderung von uns allen – Landschaftsverbände, Kreise, Städte, Gemeinden – und dies im Gleichklang – sein, dass Bund und Land die Kosten für übertragene Leistungen übernehmen und dies in dynamisierten Zu- wendungsprozessen!
Ausdrücklich begrüßen wir die Durchforstung des Personalbereichs durch den Ersten Landesrat Herrn Limbach und die daraus resultierende Zusammenführung von Budget und Stellenplan, die sich zwischenzeitlich offenbar ein wenig ver- selbstständigt hatten.
Der HHBB der großen Koalition beschreibt abgeleitet aus dem Koalitionsvertrag und einmündend in die Haushaltsreden Eckpunkte, die im Großen und Ganzen keinen Anlass zu Kritik geben können. Die formulierten Themen sind teilweise sinnvoll, teilweise auch nur gut gemeint, insgesamt finanzpolitisch harmlos und stören nicht das finanzpolitisch Ganze. Sie verströmen über weite Strecken einen geradezu poetischen Charme.
Meine Damen und Herren, der LVR, und das sage ich mit Stolz und ohne jedwede Häme in Richtung Westfalen, steht in der heutigen Zeit und bei diesen finanziellen Rahmenbedingungen topp da. Wir senken die Umlage von geplanten 16,75% auf 16,15%, während die Westfalen sie um 0,9%-Punkte von 16,7% auf 17,6% erhöhen müssen. Damit liegt der Unterschied in der Landschaftsverbandsumlage zwischen beiden Verbänden bei rund 1,5%-Punkten.
Hier wird die Ernte langjähriger hervorragender Finanzpolitik sowohl von Verwaltung als auch Politik im LVR eingefahren. Beispielhaft seien die Konsolidierungs- programme, das Programm „ambulant vor stationär“ sowie diverse Modellprojekte genannt, bei den wir einfach den Mut gehabt haben, auch einmal etwas Neues zu probieren, um Qualität für Menschen und finanzielle Möglichkeiten in Einlang zu bringen.

Die Finanzsituation des LVR ist im Grunde „kerngesund“. Doch wer über genug Geld verfügt, steht auch in der Gefahr, großzügig neue, kostspielige Aufgaben zu übernehmen. Das aber darf zu keiner „Rheinflotte“ und zu keiner „römischen Dekadenz“ führen. Strikte Sparsamkeit und die strikte Einhaltung des kommunalen Rücksichtnahmegebots bleiben weiterhin das Gebot der Stunde.

Die Fraktion FREIE WÄHLER / PIRATEN stimmt folglich dem Doppelhaushalt 2017/2018, seinen Anlagen und dem Stellenplan mit Stolz und Freude zu! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Klausurtagung: Fraktion nimmt Haushaltsentwurf unter die Lupe

Klausurtagung: Fraktion nimmt Haushaltsentwurf unter die Lupe

Zwei Tage lang hat die Fraktion FreieWähler/Piraten in Moers den neuen Haushalt des LVR beraten. Bei der Klausurtagung gewährten sechs Dezernenten umfassend Einblick. Sie gaben vielfach Auskunft, und von den Mitgliedern der Fraktion wurden Ideen entwickelt, es waren zwei anstrengende Tage.

Der Haushalt 2017/2018 des Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist – wie

Den Haushaltsentwurf vor der Brust und gestern Laune: die Fraktion (mehrere Mitglieder fehlen auf dem Foto) traf sich zu Beratungen zwei Tage lang in Moers.

Den Haushaltsentwurf vor der Brust und dabei in bester Laune: die Fraktion FreieWähler/Piraten (mehrere Mitglieder fehlen auf dem Foto) traf sich zu Beratungen zwei Tage lang in Moers.

schon auf dieser Seite an anderer Stelle erwähnt – ausgeglichen. Mehr noch. Es können die Umlage gesenkt und rund 90 Millionen Euro allein in 2017 an die 13 Städte, 12 Kreise und die StädteRegion Aachen zurückgegeben werden. 2018 steht eine ähnlich hohe Summe bereit, die den Mitgliedskörperschaften zur Verfügung gestellt werden kann.

Den Anfang machte in Moers Dezernentin Milena Karabaic, im LVR zuständig für Kultur und Landschaftliche Kulturpflege. Investitionen in kulturelle Projekte standen im Mittelpunkt der Gespräche, insbesondere ein Schiffbauprojekt in Xanten. Im 3,8 Milliarden Euro umfassenden LVR-Gesamthaushalt hat der Kulturetat allerdings nur einen Umfang von etwa 3 Prozent.

LVR-Kämmerin Renate Hötte führte sodann in die Haushalts-Arithmetik ein und beantwortete Fragen der Fraktionsmitglieder bezüglich einzelner Posten. Da ging es auch um die mittel- und langfristigen Folgen der Entplanung der schon erwähnten 90 Millionen Euro. Außerdem wurde über Ausgaben gesprochen, die durch das neue Bundesteilhabegesetz ( Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen) auf den LVR zukommen werden und über die Frage, warum der Schwesterverband (das ist: der Landschaftsverband Westfalen Lippe) bei gleicher Aufgabenstellung finanziell – relativ gesehen – deutlich schlechter dasteht als der LVR.

Die Leitung des Dezernats für Soziales liegt in den Händen von Dirk Lewandrowski, dessen Etat (mit 2,8 Milliarden Euro) den größten Anteil am LVR-Haushalt ausmacht. Auch er erläuterte schwerpunktmäßig die Haushaltsauswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes.

Joachim Heister, Leiter des Fachbereichs personelle und organisatorische Steuerung des Klinikverbundes und Verbundes Heilpädagogischer Hilfen, stellte unter anderem die Wirtschaftsplanentwürfe der großen LVR-Kliniken vor.

LVR-Baudezernent Detlef Althoff gab Auskunft über die Bauprojekte des LVR, insbesondere auf Nachfragen über Umbau/Sanierung des Industriemuseums in Oberhausen für über 19 Millionen Euro. Hier zeichnete sich ab, dass die Fraktion FreieWähler/Piraten diesem Projekt nicht zustimmen wird, es sei denn, es wird noch ein schlüssiges, attraktives Programm für den Umbau vorgelegt. Darauf wartet man allerdings schon seit zwei Jahren.

Das LVR-Dezernat Jugend leitet Lorenz Bahr, der zusätzlich darstellte, welch erstaunlich hohe Summen sein Dezernat für die Landesregierung bewegt.

Die Fraktion sieht jetzt mit Spannung den Haushaltsberatungen in den Ausschüssen und in der Landschaftsversammlung entgegen.

Für 2017/18 die Umlage senken

Für 2017/18 die Umlage senken

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) will für 2017/18 wieder einen Doppelhaushalt aufstellen. Dazu hat die Fraktion Freie Wähler/Piraten einen interessanten Antrag eingereicht.

Um sehr viel Geld geht es immer, wenn beim LVR die Haushaltsberatungen beginnen.

Um sehr viel Geld geht es immer, wenn beim LVR die Haushaltsberatungen beginnen.

Die Fraktion im LVR möchte die Kommunen und Kreise (einschließlich der Städteregion Aachen), die per Umlage den LVR mitfinanzieren, entlasten und die Umlage senken. Diese Möglichkeit besteht, weil die Stadt Köln von ihrer Klage gegen den LVR Abstand genommen hat.

Die Stadt Köln vertrat bis vor wenigen Wochen die Ansicht, dass nicht Köln, sondern der LVR die Kosten für die ambulanten Integrationshilfen zahlen muss. Das wollten die Kölner vor Gericht erstreiten. Und: Auch andere Gebietskörperschaften hätten von einem für Köln positiven Urteil profitiert. Auf den LVR wäre unterdessen eine Zusatzausgabe in dreistelliger Millionenhöhe zugekommen, für die auf Seiten des LVR vorsichtshalber bereits sofort Rückstellungen erfolgten.

Köln hat von der Klage Abstand genommen. Potenzial zur Entlastung der Kommunen im kommenden Doppelhaushalt ist somit vorhanden.

Folgenden Beschluss beantragt nun die Fraktion Freie Wähler/Piraten:

„Die Landschaftsversammlung im LVR möge beschließen, den Satz der Landschaftsverbandsumlage für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 von im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen 16,75 Prozentpunkten um
0,6 Prozentpunkte auf 16,15 Prozentpunkte abzusenken und die mittelfristige
Finanzplanung entsprechend anzupassen.“

0,6 Prozentpunkte der Umlage, das ist eine Summe von immerhin 90 Millionen Euro und bedeutet eine deutlich spürbare Entlastung der Gebietskörperschaften. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der Doppelhaushalt 2017/18 jetzt nicht plötzlich durch neue, kostenträchtige Entscheidungen belastet wird, nur weil Köln seine Klage zurückgezogen hat.

Die Reduzierung der Landschaftsverbandsumlage und die entsprechende Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung sollen den kommunalen Gebietskörperschaften ungekürzt zu Gute kommen.

„Dies entspricht der strikten Einhaltung des Rücksichtnahmegebots gegenüber der kommunalen Familie“, so Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freie Wähler/Piraten im Landschaftsverband Rheinland.

Wahlrecht auch für Nicht-Organisierte

Wahlrecht auch für Nicht-Organisierte

Die Fraktion Freie Wähler/Piraten des LVR hat einen Antrag eingereicht zur „Harmonisierung der Verfahren zur Bildung von Beiräten für Menschen mit Behinderung in NRW“. Dieser Antrag soll am 09. 11. 2016 im Ausschuss für Inklusion einen empfehlenden Beschluss erhalten und sodann am 18. 11. 2016 im Landschaftsausschuss beschlossen werden.

Der Beschlussvorschlag lautet:

„Die Verwaltung wird beauftragt, an das Land mit der Bitte/Aufforderung heranzutreten, eine Richtlinie/Handlungsempfehlung zu erarbeiten, die sicherstellt, dass nicht-institutionell-organisierte Menschen mit Behinderung bei der Wahl der Beiräte für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben können.“

Der Antrag wird vom Fraktionsvorsitzenden Henning Rehse wie folgt begründet:

Der Abschlussbericht der LAG zeigt, dass es in NRW völlig unterschiedliche Organisationsformen der Beiräte und der hierfür angewandten Wahlverfahren gibt.

Es ist anzustreben, dass landesweit einheitlich ein Verfahren festgelegt wird, so dass keinem Menschen mit Behinderung die Partizipation mittels aktivem und passivem Wahlrecht verwehrt wird.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen im SGB X schon allein dahin gehend eine Problematik gibt, alle Menschen mit Behinderungen über anstehende Wahlen zum Beirat zu informieren.

Zum LAG siehe: http://lag-selbsthilfe-nrw.de/wp-content/uploads/2015/12/LAG-Abschlussbericht_final-A_2015-12-02.pdf