Wahlrecht auch für Nicht-Organisierte

Wahlrecht auch für Nicht-Organisierte

Die Fraktion Freie Wähler/Piraten des LVR hat einen Antrag eingereicht zur „Harmonisierung der Verfahren zur Bildung von Beiräten für Menschen mit Behinderung in NRW“. Dieser Antrag soll am 09. 11. 2016 im Ausschuss für Inklusion einen empfehlenden Beschluss erhalten und sodann am 18. 11. 2016 im Landschaftsausschuss beschlossen werden.

Der Beschlussvorschlag lautet:

„Die Verwaltung wird beauftragt, an das Land mit der Bitte/Aufforderung heranzutreten, eine Richtlinie/Handlungsempfehlung zu erarbeiten, die sicherstellt, dass nicht-institutionell-organisierte Menschen mit Behinderung bei der Wahl der Beiräte für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben können.“

Der Antrag wird vom Fraktionsvorsitzenden Henning Rehse wie folgt begründet:

Der Abschlussbericht der LAG zeigt, dass es in NRW völlig unterschiedliche Organisationsformen der Beiräte und der hierfür angewandten Wahlverfahren gibt.

Es ist anzustreben, dass landesweit einheitlich ein Verfahren festgelegt wird, so dass keinem Menschen mit Behinderung die Partizipation mittels aktivem und passivem Wahlrecht verwehrt wird.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen im SGB X schon allein dahin gehend eine Problematik gibt, alle Menschen mit Behinderungen über anstehende Wahlen zum Beirat zu informieren.

Zum LAG siehe: http://lag-selbsthilfe-nrw.de/wp-content/uploads/2015/12/LAG-Abschlussbericht_final-A_2015-12-02.pdf